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Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018
Ende Jänner 2017 stellte die Bundesregierung ihr Arbeitsprogramm für die verbleibende Legislaturperiode der Jahre 2017/2018 vor (das angesprochene Arbeitsprogramm ist unter http://archiv.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=65201 online abrufbar). Die im Arbeitsprogramm aufgelisteten Maßnahmenvorhaben enthalten unter den Kategorien „Arbeit und Standort“ sowie „Staat und Gesellschaft modernisieren“ auch Vorhaben mit Auswirkungen im Bereich des Insolvenz- und Unternehmensrechts.
In der Kategorie „Arbeit und Standort“ wird das Vorhaben der Modernisierung des Insolvenzrechts ausgewiesen. Die Bundesregierung nimmt dabei die finanziellen Folgen eines wirtschaftlichen Scheiterns von Selbständigen ins Auge. Um betroffenen Personen eine schnellere Chance auf einen Neustart zu ermöglichen, soll die Frist des Abschöpfungsverfahrens von bisher sieben auf drei Jahre reduziert werden. Die geltende Mindestquote von bisher 10 % soll gänzlich entfallen. Bereits einen Schritt vorher setzt die geplante Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für außergerichtliche Unternehmensrestrukturierungen an. Eine unternehmens- und arbeitsplatzschonende Lösung von Restrukturierungssituationen soll die Attraktiv...