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SWK 19, 1. Juli 2015, Seite 841

Bedeutende Änderungen im Erbrecht, Urheberrecht und Strafrecht

In seiner Sitzung am hat der Ministerrat drei wesentliche wirtschaftsrechtliche Regierungsvorlagen – Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, Urheberrechts-Novelle 2015 und Strafrechtsänderungsgesetz 2015 – beschlossen:

  • Die größte Reform des österreichischen Erbrechts seit mehr als 200 Jahren dient der generellen (terminologischen) Modernisierung und bringt insbesondere Neuerungen im Pflichtteilsrecht, ua die Möglichkeit zur Stundung des Pflichtteils unter Bedachtnahme auf Unternehmensinteressen. Zudem sollen mit dem Reformpaket die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der EU-Erbrechtsverordnung im österreichischen Recht geschaffen werden.

  • Mit der Urheberrechts-Novelle soll einerseits die vom EuGH beanstandete gesetzliche Abtretung der Verwertungsrechte des Hauptregisseurs an einem Filmwerk in eine Vermutung verbunden mit dem Verbot einer Vorausabtretung umgewandelt werden (§ 38 UrhG), andererseits vor allem die sogenannte „Leerkassettenvergütung“ für private Vervielfältigungen auf Bild- und Schallträgern erweitert werden. Speichermedien jeglicher Art sollen in Zukunft einbezogen werden. Zur Förderung von Zweitveröffentlichungen im Wege von Open Access soll für wissenschaftliche Urheber ein Zweitver...

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