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Die Regierungsvorlagen zum Steuerreformgesetz und Bankenpaket
Änderungen gegenüber den Begutachtungsentwürfen
(SWK) – Am hat der Ministerrat die Regierungsvorlagen zum Steuerreformgesetz 2015/2016, zur Änderung des Endbesteuerungsgesetzes und zum sogenannten Bankenpaket beschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Begutachtungsstadium vorgestellt. Die Beschlussfassung im Finanzausschuss des Nationalrats ist für , jene im Plenum des Nationalrats für Anfang Juli vorgesehen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
1. Steuerreformgesetz
Einkommensteuer, Kapitalvermögen
Mitarbeiterrabatte: Diese sollen nunmehr gemäß § 3 Abs 1 Z 21 EStG generell bis zu 20 % oder 1.000 Euro (Begutachtungsentwurf: 10 % oder 500 Euro) im Jahr steuerfrei sein. Mitarbeiterrabatte bis maximal 20% sollen aufgrund der Befreiung auch nicht zu einem Sachbezug führen. Mitarbeiterrabatte, die mehr als 20% betragen, sollen bis zu einem Betrag von insgesamt 1. 000 Euro im Jahr nicht zu einem Sachbezug führen.
Negativsteuer, automatische Veranlagung: Die Änderungen für Pensionisten (Rückerstattung von SV-Beiträgen bis zu 110 Euro bei niedrigem Einkommen) sollen in reduzierter Form (55 Euro) bereits für das Veranlagungsjahr 2015 gelten. Es soll eine gesetzliche Grundlage für eine automatische (antragslose) Arbeitnehmervera...