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Dienstleistungsverkehr: Unionsrechtswidrige Steuerermäßigung bei Rentensparplänen
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Pflichten aus Art 56 AEUV verstoßen, dass es eine Steuerermäßigung im Rahmen von Rentensparplänen eingeführt und beibehalten hat, die nur auf Zahlungen an in Belgien ansässige Einrichtungen und Fonds anwendbar ist.
( Kommission/Belgien, Rs C-296/12)