Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gebäudebegünstigung und Erwerbsunfähigkeit (§ 24 Abs 6 EStG)
Durch diese Begünstigung sollen soziale Härten vermieden werden. Dabei ist festzuhalten, dass § 24 Abs 6 Z 2 EStG nicht von einer Erwerbsunfähigkeit an sich spricht, sondern von einer solchen „in einem Ausmaß“, dass der Steuerpflichtige nicht in der Lage ist, seinen Betrieb fortzuführen oder die mit der Stellung als Mitunternehmer verbundenen Aufgaben oder Verpflichtungen zu erfüllen ( 2011/13/0017).