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SWK 14-15, 20. Mai 2015, Seite 666

Gesetzliche Erleichterungen für Crowdfunding

Bundesgesetz über alternative Finanzierungsformen bringt Lockerungen bei der Prospektpflicht

Gustav Walzel

Seit ist der Entwurf des Bundesgesetzes über alternative Finanzierungsformen (Alternativfinanzierungsgesetz; AltFG) in Begutachtung. Eine große Hürde für das sogenannte Crowdfunding war bisher die Prospektpflicht nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG). Die Schwellen für die Prospektpflicht nach dem KMG sind nämlich sehr niedrig. Im Anwendungsbereich des AltFG gelten Erleichterungen; somit besteht die Möglichkeit, die hohen Kosten eines Prospekts zu vermeiden bzw zu senken.

1. Hintergrund

In Österreich ist der Private-Equity-Finanzierungssektor traditionell eher schwach ausgeprägt. In der Vergangenheit überwog die Fremdkapitalfinanzierung per Bankkredit. Seit Ausbruch der Finanzkrise im Jahre 2008 wird es für kleine Unternehmen immer schwieriger, bei Banken Fremdkapital zu bekommen, da einerseits die Bankmargen durch die von der Politik künstlich niedrig gehaltenen Zinsen bzw Negativzinsen gesunken sind und daher von Seiten der Banken kein großes wirtschaftliches Interesse besteht, derartige Unternehmen zu finanzieren, bzw andererseits aufgrund der Basel-III-Vorschriften die Kreditvergabe restriktiver gehandhabt wird. Das AltFG soll helfen, diese Finanzierungslücke einigermaßen zu schließen.

Im Mittelpunkt steht ...

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