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SWK 13, 5. Mai 2015, Seite 648

Doppelverwendung des Sachverständigen im Strafverfahren

Mit Erkenntnis vom , G 180/2014 ua, hat der VfGH die Verfassungswidrigkeit des vor dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz (StPRÄG) 2014 in Geltung gestandenen Systems der Sachverständigenbestellung im Strafverfahren festgestellt. Ein ausführlicher Beitrag von Dr. Norbert Wess und Dr. Michael Rohregger in der in Kürze erscheinenden Maiausgabe der Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht (ZWF) beleuchtet dieses Erkenntnis unter Wiedergabe der wesentlichen Entscheidungsgründe, insbesondere im Hinblick darauf, worin konkret der VfGH die Verfassungswidrigkeit erblickt und welche Auswirkungen daraus für die beim OGH anhängigen Rechtsmittelverfahren gewonnen werden können. Auch die neue Rechtslage wird vor diesem Hintergrund einer Prüfung auf ihre Verfassungsmäßigkeit unterzogen. Bedenken, so viel sei vorweggenommen, bestehen nach Auffassung der Autoren nach wie vor.

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