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Wechselwirkung von Grundlagenbescheid und abgeleitetem Bescheid
(W. R.) – Mit gemäß § 295 Abs 1 BAO geändertem Bescheid vom wurde der Beschwerdeführer (erneut) zur Einkommensteuer 2012 veranlagt, wobei die zu einer Erhöhung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung führende Maßnahme mit den Feststellungen der Einkünfte 2012 gemäß § 188 BAO betreffend die HG XY begründet wurde. Hierbei trägt der Feststellungsbescheid das Datum . In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 erhobenen Beschwerde wurde ausgeführt, dass einerseits die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht nachvollziehbar seien, andererseits aus der HG XY stammende Einkünfte Herrn Z zuzuordnen seien. In der abweisenden BVE verwies das Finanzamt auf den Umstand, dass die Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Jahres 2012 grundsätzlich aus den Feststellungsbescheiden ersichtlich sei, weswegen sich eine gesonderte Darstellung im Einkommensteuerbescheid 2012 letztendlich erübrige. Dessen ungeachtet wurde dem Beschwerdeführer – offenbar aus Servicegründen – mittels Aufgliederung die detaillierte Zusammensetzung seiner aus drei Beteiligungen an Hausgemeinschaften herrührenden, im Jahr 2012 erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bekanntgegeben.
Im Vorlageantrag wurde eingew...