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Einbringung mit negativem Kapitalkonto und anschließende Liquidation (§ 31 EStG)
Ist bei Einbringung (Art III UmgrStG) eines Mitunternehmeranteils das Kapitalkonto negativ, ergeben sich beim Einbringenden im Zuge der Buchwertfortführung (§ 20 Abs 2 Z 1 UmgrStG) negative Anschaffungskosten an der Kapitalgesellschaft. Wird diese Kapitalgesellschaft in der Folge liquidiert, stellt der Wegfall der Beteiligung im Ausmaß der negativen Anschaffungskosten eine steuerpflichtige realisierte Wertsteigerung dar (§ 31 Abs 2 vor bzw § 27 Abs 6 EStG nach BGBl I 2010/111) ( RV/7100301/2013).