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Fortbildungskosten für Skikursbegleitlehrer (§ 16 EStG)
Die Beschwerdeführerin war als Sportlehrerin an einer Schule mit Sportschwerpunkt tätig. Sie besuchte während der Schulzeit eine vom pädagogischen Institut veranstaltete Ausbildung zur Langlauf-Ski-Nord-Wintersportwochenbegleitlehrerin und machte die Aufwendungen als Werbungskosten geltend. Die Absolvierung dieser Ausbildung ist Voraussetzung, dass ein Lehrer als Begleitlehrer im Fach Langlaufen bei Sportwochen zugelassen wird. Es liegen Werbungskosten vor, weil die Beschwerdeführerin vorgebracht hat, dass die Teilnahme an der gegenständlichen Fortbildung aus der Sicht ihrer Einkünfteerzielung insofern erforderlich war, als die Absolvierung dieses Kurses seitens ihres Dienstgebers Voraussetzung für die Tätigkeit als Begleitlehrer von Sportwochen mit dem Angebot Langlaufen war ( RV/7101766/2013).