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Wildschäden und Forderung gegen Pächter (§ 6 EStG)
Die Beschwerdeführer verpachtete die gesamte Jagd. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde eine Forderung gegen den Pächter aus dem Titel „Wildschäden“ in Höhe von 143.000 Euro eingestellt. Der Beschwerdeführer bekämpfte dies damit, dass der Wildschaden einerseits nicht durch eine falsche Bejagung durch den Pächter, sondern durch eine großräumig falsche Abschussplanung seitens der Jagdbehörde entstanden ist. Andererseits sei eine Schadenersatzforderung gegen den Pächter nicht denkbar, weil dieser dann den Pachtvertrag kündigen würde, weil er gar nicht über die Mittel zur Wiedergutmachung verfüge. Da die Behörde die Beweisanträge des Pächters (anhängiges Amtshaftungsverfahren gegen das Land Steiermark etc) übergangen hat, war der Bescheid aufzuheben ( 2012/15/0235).