zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13, 5. Mai 2015, Seite 626

Abbruchkosten und Restbuchwert als Betriebsausgaben (§ 4 Abs 4 EStG)

Die Beschwerdeführerin erwarb 2005 ein neben ihrer Unternehmenszentrale befindliche Liegenschaft mit einem Gebäude. Der Kaufpreis wurde auf Grund und Boden und Gebäude aufgeteilt. Im Jahr 2006 wurde dieses Gebäude abgerissen, die Abbruchkosten und der Restbuchwert wurden sofort als Aufwand geltend gemacht. Der VwGH hat in Hinblick darauf, dass Altgebäude einerseits und Neugebäude andererseits nicht als das nämliche Wirtschaftsgut angesehen werden können, bereits im Erkenntnis vom , 2003/14/0107, zu einem von einem Unternehmer schon länger genutzten Gebäude nicht mehr an der Opfertheorie festgehalten. Auch für den Fall, dass ein noch verwendbares Gebäude erworben und zeitnah zum Erwerb abgerissen wird, kommt eine Aktivierung nicht in Frage, da auch hier Altgebäude und Neugebäude nicht als „nämliches Wirtschaftsgut“ angesehen werden können ( 2011/15/0088).

Daten werden geladen...