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Negativsteuer und Steuerreform
Steuerentlastungswirkung der geplanten Änderungen
In der vom Ministerrat beschlossenen Punktation zur Steuerreform 2015/16 ist ua eine Erhöhung der Negativsteuer zur Entlastung von „Kleinstverdienenden“ geplant. Zur derzeitigen in § 33 Abs 8 EStG normierten Regelung über die Rückerstattung von gewissen Steuerbeträgen können jedoch unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich deren Ermittlung und in der Folge deren Höhe vertreten werden. Unter Berücksichtigung der in Aussicht gestellten Änderungen im Rahmen der Steuerreform divergieren daher auch die Ergebnisse hinsichtlich einer Steuerentlastungswirkung durch eine etwaige Anhebung der Negativsteuer in einem nicht unerheblichen Ausmaß. Eine legistische Klarstellung des § 33 Abs 8 EStG im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung der Reformvorschläge wäre aus systematischen Gründen daher wünschenswert.
1. Negativsteuer iSd § 33 Abs 8 Satz 2 EStG
1.1. Überblick und Anwendungsbereich der Regelung
§ 33 Abs 8 EStG sieht für Steuerpflichtige, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer zu leisten haben, eine Erstattung von Steuerbeträgen bzw die Gewährung einer Steuergutschrift (sog Negativsteuer) vor. Während der erste Tatbestand (§ 33 Abs 8 Satz 1 EStG) geringverdienende Alleinverdiener bzw -erzieher begünstigt, berücksichtigt der zweite Tatbestand (§ 33 Abs 8 Satz 2 EStG), der im Fokus der...