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VfGH weist Individualanträge gegen Hypo-Gesetz aus Formalgründen zurück
Der VfGH hat zahlreiche Individualanträge, ua seitens der Bayerischen Landesbank, gegen das Hypo-Sanierungsgesetz bzw gegen die entsprechende VO aus formalen Gründen zurückgewiesen, es erfolgte keine Entscheidung in der Sache. Solche Individualanträge sind nur zulässig, wenn es keinen anderen zumutbaren Weg gibt, die Frage der Verfassungskonformität vor den VfGH zu bringen. Sie sind daher unzulässig, wenn die Betroffenen Klage bei einem ordentlichen Gericht einreichen können – das dann wiederum verpflichtet ist, etwaige verfassungsrechtliche Bedenken an den VfGH heranzutragen. Genau dies ist hier der Fall: Viele Betroffene haben auch Klagen beim LG Klagenfurt bzw beim HG Wien eingereicht. In mehreren dieser Verfahren haben diese Gerichte mittlerweile auch Bedenken an den VfGH übermittelt und Anträge gestellt, entsprechende Bestimmungen im Hypo-Sanierungsgesetz bzw in der VO als verfassungswidrig oder gesetzwidrig aufzuheben. Angesichts dieser Gerichtsanträge und eines Antrags von Oppositionsparteien im Nationalrat gegen das Hypo-Sanierungsgesetz bzw gegen die VO ist davon auszugehen, dass der VfGH – unabhängig von der nun erfolgten Zurückweisung der Individualanträge – in der Sache...