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Gebühren: Sportwette
Wie der VwGH bereits wiederholt ausgeführt hat, liegt eine Sportwette nicht vor, wenn nicht auf ein künftiges sportliches Ereignis gewettet werden kann, sondern der Ausgang des Spiels davon abhängt, dass das bereits in der Vergangenheit stattgefundene Rennen abgespielt wurde. – (§ 33 TP 17 Abs 1 Z 7 lit b GebG), (Abweisung)
( 2013/16/0239)