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Verfahren: Abrechnungsbescheid
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem Abgabenkonto sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem über Antrag auszulösenden Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO auszutragen. – (§ 216 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/16/0105, 0106)