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GesRZ 5, Oktober 2022, Seite 248

Arbeitsprogramm der EBA für das Jahr 2023

Am veröffentlichte die EBA ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2023. Im kommenden Jahr möchte sie den Fokus auf die folgenden Schwerpunkte legen:

  • Abschluss der Implementierung der Basel III-Vorschriften;

  • Abhaltung eines EU-weiten Stresstestes;

  • Zurverfügungstellung relevanter Daten;

  • Adressierung der Herausforderungen durch die Digitalisierung am Finanzmarkt;

  • Verstärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Implementierung der Basel III-Vorschriften sei schon vorangeschritten. Um die aktuellen Herausforderungen bewältigen zu können und die Stabilität des Finanzsystems für künftigen Risiken sicherzustellen, soll die Umsetzung der noch ausstehenden Rechtsakte (technische Standards, Guidelines und Berichte) im Jahr 2023 abgeschlossen werden.

Außerdem soll ein EU-weiter Stresstest abgehalten werden. Auf Basis der Daten der bisherigen Stresstests beabsichtigt die EBA, vor dem Hintergrund der aktuellen makroökonomischen und geopolitischen Entwicklungen einen erweiterten Stresstest abzuhalten.

Ferner möchte die EBA die Zurverfügungstellung der relevanten Daten für alle Stakeholder weiter ausbauen. Der Fokus liege dabei auf der Platform „European Centralised Infrastr...

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