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SWK 11, 10. April 2015, Seite 575

Repräsentationsaufwendungen

Repräsentationsaufwendungen sind auch im Fall des Vorliegens eines damit verbundenen Werbezwecks nicht abziehbar. – (§ 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)

( 2011/15/0162)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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