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SWK 11, 10. April 2015, Seite 575
Repräsentationsaufwendungen
Repräsentationsaufwendungen sind auch im Fall des Vorliegens eines damit verbundenen Werbezwecks nicht abziehbar. – (§ 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)
( 2011/15/0162)