zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 2015, Seite 556

Gesetzgeber repariert Redaktionsversehen im Versicherungsaufsichtsgesetz

Im Plenum des Nationalrats ist am auf Gesetzesinitiative des Bundesrats eine Reparatur des VAG 2016, konkret die Streichung des § 133 Abs 7 VAG 2016, mehrheitlich beschlossen worden. Wie Fellner bereits in SWK 1/2/2015, 54 (siehe auch die dortige Anmerkung der SWK-Redaktion), aufgezeigt hat, handelte es sich bei der Wiedereinführung eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich der von der Geldwäschemeldestelle ermittelten Daten wegen bestimmter Finanz­vergehen um ein redaktionelles Versehen. Mit der Gesetzesreparatur bleibt die mit dem AbgÄG 2014 geschaffene Rechtslage iZm dem Verwertungsverbot von Geldwäscheverdachtsmeldungen für die Finanzverwaltung erhalten.

Daten werden geladen...