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Kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books
Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz darf nur auf die in Anhang III der MwStSyst-RL genannten Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, ua die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“, angewandt werden. Zwar benötigt ein E-Book, um gelesen zu werden, einen solchen physischen Träger (zB Computer), aber ein solcher Träger wird nicht zusammen mit dem E-Book geliefert, sodass die Lieferung solcher Bücher nicht in den Anwendungsbereich des Anhangs III fällt. Die MwStSyst-RL schließt die Möglichkeit aus, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf „elektronisch erbrachte Dienstleistungen“ anzuwenden. Die Lieferung von E-Books ist eine solche Dienstleistung (, Kommission/Frankreich, und Rs C-502/13, Kommission/Luxemburg).