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Automatischer Informationsaustausch für Steuervorabbescheide
Die Europäische Kommission hat am ein Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz vorgelegt. Im Mittelpunkt des Transparenzpakets steht ein Legislativvorschlag zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Steuervorbescheiden, die sich auf andere Mitgliedstaaten auswirken können. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, Informationen über ihre Steuervorbescheide systematisch auszutauschen. Die Kommission schlägt feste Zeitvorgaben vor: Alle drei Monate sollen die nationalen Steuerbehörden den anderen Mitgliedstaaten einen Kurzbericht über alle von ihnen erteilten Steuervorbescheide mit grenzübergreifender Wirkung übermitteln. Die Mitgliedstaaten können dann zu einem Steuervorbescheid, der für sie von Belang sein könnte, nähere Einzelheiten anfordern. Lesen Sie Näheres dazu in einem Beitrag von Dr. Georg Gottholmseder in der SWI-Aprilausgabe.