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SWK 10, 1. April 2015, Seite 528

Mietzinsbeschränkung

S. 528 § 16 Abs 1 MRG sieht eine grundsätzlich freie Mietzinsvereinbarung nach dem Angemessenheitsprinzip vor, wobei die Angemessenheit im Sinne einer Orts- oder Marktüblichkeit zu verstehen ist. Eine solcherart nur an den Marktgegebenheiten orientierte Angemessenheitsprüfung des Mietzinses stellt noch keine gesetzliche Beschränkung des Mietzinses im Sinne des § 53 Abs 7 lit a BewG dar. – (§ 53 Abs 7 lit a BewG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2010/13/0131, 0135, 0136)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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