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Update: Nachhaltigkeit am Kapitalmarkt
Mehrere Neuerungen und Änderungen gab es auch diesmal zum Thema „Nachhaltigkeit am Kapitalmarkt“:
Am veröffentlichte die ESMA einen Bericht über die Richtlinien zu den Nachhaltigkeitskriterien des MiFID II-Regimes. Der Bericht präsentiert die wichtigsten Neuerungen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253.
Hintergrund ist die zentrale Bedeutung der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Investitionen für einen wirksamen Anlegerschutz. In Zukunft wird der Aspekt der „Nachhaltigkeitspräferenzen“ der Kunden neben die bisherigen Anlageziele „Anlagezweck“, „Anlagedauer“ und „Risikotoleranz“ treten. Dabei werden die Nachhaltigkeitspräferenzen in drei Kategorien unterteilt: 1.) in ökologisch nachhaltige Investitionen iSd Taxonomie-Verordnung, 2.) in nachhaltige Investitionen iSd Offenlegungsverordnung und 3.) in Finanzinstrumente, bei denen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen.
Wertpapierdienstleister müssen ihre Kunden künftig über diese Nachhaltigkeitspräferenzen informieren. Die Information muss klar und verständlich – ohne technische Begriffe – präsentiert werden und die Unterschiede zwischen Produkten mit und ohne Nach...