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Verfahren: Befangenheit
Für die Beurteilung, ob eine Befangenheit iSd § 76 Abs 1 lit c BAO vorliegt, ist maßgebend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände S. 488 Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln. – (§ 76 Abs 1 lit c BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/13/0292)