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SWK 9, 20. März 2015, Seite 487

Verfahren: Befangenheit

Für die Beurteilung, ob eine Befangenheit iSd § 76 Abs 1 lit c BAO vorliegt, ist maßgebend, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller konkreten Umstände S. 488 Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Organwalters zu zweifeln. – (§ 76 Abs 1 lit c BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2013/13/0292)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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