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AgB: Fitnessstudio
Selbst bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung bestimmter Übungen führt nicht jeder Besuch eines Fitnessstudios zu einer außergewöhnlichen Belastung. Wesentlich ist die Einbettung des Fitnessstudiobesuchs und der dabei absolvierten Trainingseinheiten in eine ärztliche überwachte Behandlung. So kann sich ein physiotherapeutisch begleiteter Besuch eines Fitnessstudios zB dann und insoweit als zwangsläufig erweisen, wenn im Rahmen einer ärztlichen verordneten Therapie nach einem festen Trainingsplan laufend auch konkrete selbständige Trainingseinheiten in einem Fitnessstudio zu absolvieren sind und eine regelmäßige Überwachung dieser Selbstübungseinheiten im Rahmen der physikalischen Therapie gewährleistet ist. – (§ 34 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/15/0136)