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Grundbesitz: Land-/Forstwirtschaft
Für die Beurteilung der Frage, ob Grundbesitz als ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb anzusehen ist, kommt es auf den objektiven Charakter, also auf die tatsächliche Nutzung des Grund und Bodens, an. – (30 Abs 1 BewG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
( 2011/15/0134)