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SWK 7, 1. März 2015, Seite 399

Betriebsprüfung und finanzstrafrechtliche Risikoabwehr

Die Praxis zeigt: Abgabenrechtliche Feststellungen anlässlich von Betriebsprüfungen führen immer öfter zu unerfreulichen strafrechtlichen Folgewirkungen (Aufforderung zur Rechtfertigung, Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, uU Verurteilung für ein Finanzvergehen). Der Steuerpflichtige ist mit Unterstützung seines Wirtschaftstreuhänders gefordert, eine permanente Prüfungsbereitschaft durch professionelle Tax Compliance sicherzustellen. Der Wirtschaftstreuhänder ist gefordert, die strafrechtliche Relevanz einer drohenden Feststellung möglichst frühzeitig zu erkennen und danach den Umfang der Mitwirkung auszurichten.

Im Fall einer strafrechtlichen Prüfung bzw einer abgabenrechtlichen Prüfung, die strafrechtliches Bedrohungspotenzial erkennen lässt, stellen sich zahlreiche, mitunter heikle Fragen: Was gilt es bei abgabenrechtlichen „Gesamtlösungen“ (Vergleich) und dem damit verbundenen Eingeständnis von Abgabennachforderungen besonders zu beachten, um strafrechtliche Vorwürfe im Anschluss an die Betriebsprüfung möglichst zu vermeiden? Lassen sich strafrechtliche Konsequenzen mit der Betriebsprüfung im Rahmen der abgabenrechtlichen Prüfung rechtswirksam klären?

In einem ausführlichen B...

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