Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rulinganträge mit internationalen Bezügen
Im Sinne der Gleichmäßigkeit der Vollziehung sollen Rulinganträge mit internationalen Bezügen einem einheitlichen Prüfschema unterzogen werden: 1. Wirtschaftliche Substanz der in Österreich begründeten Tätigkeit; 2. Verhältnis zum Ausland; 3. Indizien für unerwünschte Gestaltungen (zB ungewöhnlich hohe Gewinnspannen; Zwischenschaltung von Gesellschaften/Einheiten oder Treuhandkonstruktionen ohne ersichtlichen wirtschaftlichen Zweck; Involvierung einer oder mehrerer funktionsarmer oder funktionsloser Gesellschaften im In- oder Ausland, insb in Niedrigsteuerländern oder Steueroasen; von Gesellschaften mit unklarer Eigentümerstruktur; von Personen, die eine gleiche oder ähnliche Funktion auch bei einer Reihe von anderen Gesellschaften wahrnehmen [„Strohmänner“]; Indizien iZm Bestechung bzw Geldwäsche) ( BMF-010221/0787-VI/8/2014; Volltext in der Findok).