TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2015, Seite 368

Keine Verjährung im Feststellungsverfahren (§ 207 BAO)

Feststellungsbescheide können ohne Bedachtnahme auf Verjährungsfristen erlassen werden (vgl Fischerlehner, Abgabenverfahren, § 270 BAO Anm 1; Ritz, BAO5, § 207 Rz 8, beide mwN; ; , 95/14/0098; , 99/13/0131; , 2006/13/0187). Die Frage der Verjährung ist erst anlässlich der Abgabenfestsetzung zu prüfen (vgl Fischerlehner, Abgabenverfahren, § BAO Anm 1; ) ( RV/7101456/2011).

Daten werden geladen...