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Vermietung von Ferienappartements als Gewerbebetrieb (§ 23 EStG)
Die kurzfriste Vermietung von sieben Ferienwohnungen (Appartements) an Feriengäste ist als gewerbliche Tätigkeit anzusehen. Für die Einstufung als Gewerbebetrieb oder als Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung) ist primär die Anzahl der Ferienwohnungen (Appartements) und nicht so sehr die Anzahl der Betten entscheidend ( RV/3100028/2011).