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SWK 6, 15. Februar 2015, Seite 360

GrESt: Abtretung eines Optionsrechts

Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mit dem Erkenntnis vom , 0261/80, ausgesprochen hat, begründet die Abtretung eines Optionsrechts den Steuertatbestand des § 1 Abs 1 Z 4 GrEStG. Daran ändert auch nichts, dass die Abtretung des Gestaltungsrechts erst im Nachhinein und nicht bereits bei Vereinbarung der ursprünglichen Kaufoption erfolgt ist. – (§ 1 Abs 1 Z 4 GrEStG), (Abweisung)

( 2012/16/0065)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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