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Deutsche Einheitsbewertung verfassungswidrig?
Der BFH hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertungsstichtag für verfassungswidrig, weil die Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse am Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung zu Folgen führt, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht mehr vereinbar sind. Daher legt der BFH die Vorschriften über die Einheitsbewertung dem BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vor (BFH , II R 16/13).