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Insolvenzen und Verfahrensrecht
Die Ergebnisunterlage im Überblick
Im Jahr 2014 wurde beim Salzburger Steuerdialog erstmals auch das Thema Insolvenzen und Verfahrensrecht gesondert abgehandelt, das nachfolgend zusammengefasst nach Themengebieten dargestellt wird.
1. Insolvenzanmeldungserfordernis (Insolvenzforderungen) versus Durchführung der Veranlagung, solange der Veranlagungszeitraum noch nicht abgelaufen ist
Grundsätzlich ist für die Unterscheidung von Insolvenz- oder Masseforderungen die Verwirklichung des Tatbestands gem. § 4 BAO maßgeblich. Bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer ist aber Folgendes zu unterscheiden: Eine Abgabenfestsetzung vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes bzw. Besteuerungszeitraums ist in den Steuergesetzen nicht vorgesehen und wäre aus diesem Grund rechtswidrig. Daher kann zwecks Forderungsanmeldung eine bis zur Insolvenzeröffnung angefallene Einkommen- oder Körperschaftsteuer nur vorläufig berechnet und angemeldet werden. Mit der Erlassung des Steuerbescheids muss nach Ablauf des abgabenrechtlich geregelten Steuererhebungszeitraums abgewartet werden (fünf Jahre).
2. Abgabenverrechnung unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote – Steuerzuordnungs- und Aufteilungsproblematik
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