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Änderung der Gewinnverteilung bei Angehörigen (§ 2 Abs. 4 EStG)
Dem Erfordernis der Publizitätswirkung wird nicht entsprochen, wenn die zwischen Lebensgefährten getroffene Vereinbarung über die Änderung der Einkünfteverteilung dem Finanzamt erst nach Ablauf des Besteuerungszeitraums, für den sie bereits steuerliche Wirkungen entfalten sollte, zur Kenntnis gebracht wird ( RV/3100407/2012).