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GesRZ 3, Juni 2020, Seite 156

Entwurf technischer Regulierungsstandards zur Verordnung (EU) 2019/2088

Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, ABl L 317 vom , S 1, ermächtigt die Europäischen Aufsichtsbehörden, technische Regulierungsstandards für den Inhalt, die Methodik und die Darstellung der ESG-Offenlegungen (ESG steht für environmental, social and governance) sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene zu entwickeln. Die drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA haben am einen entsprechenden Entwurf zur Konsultation (online abrufbar unter https://www.esma.europa.eu/press-news/consultations/joint-esa-consultation-esg-disclosures) veröffentlicht.

Der Entwurf enthält im Wesentlichen Transparenzregeln, um sicherzustellen, dass Anleger ordnungsgemäß beurteilen können, ob Produkte ihren Nachhaltigkeitszielen entsprechen. Zudem enthält er Vorgaben für die Offenlegungspflichten der Unternehmen, insb die Art und Weise, wie diese nachzuweisen haben, dass Investitionen nachhaltig sind bzw Nachhaltigkeitszielen nicht entgegenstehen (Does-not-significantly-harm-Prinzip). Der Entwurf geht dabei teilweise auch auf die geplant...

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