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Abgabenerhebung: nichtiges Rechtsgeschäft
Dass das Selbstkontrahieren bei der Einmann-GmbH durch den einzigen Geschäftsführer zivilrechtlich gemäß § 18 Abs. 5 GmbHG nur bei Einhaltung bestimmter Vorschriften wirksam ist, steht der steuerlichen Beachtlichkeit zufolge der Bestimmung des § 23 Abs. 3 BAO nicht entgegen. Demnach sind auch nichtige Rechtsgeschäfte der Erhebung der Abgaben so weit und so lange zugrunde zu legen, als die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen dessen wirtschaftliches Ergebnis eintreten und bestehen lassen. – (§ 23 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2011/15/0003, 0004)