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SWK 34, 1. Dezember 2014, Seite 1472

Abgabenerhebung: nichtiges Rechtsgeschäft

Dass das Selbstkontrahieren bei der Einmann-GmbH durch den einzigen Geschäftsführer zivilrechtlich gemäß § 18 Abs. 5 GmbHG nur bei Einhaltung bestimmter Vorschriften wirksam ist, steht der steuerlichen Beachtlichkeit zufolge der Bestimmung des § 23 Abs. 3 BAO nicht entgegen. Demnach sind auch nichtige Rechtsgeschäfte der Erhebung der Abgaben so weit und so lange zugrunde zu legen, als die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen dessen wirtschaftliches Ergebnis eintreten und bestehen lassen. – (§ 23 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2011/15/0003, 0004)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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