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„Vorstandsähnlicher“ Beirat einer Privatstiftung
Welche Mindestkompetenzen dem Vorstand verbleiben müssen und ab welchen Einflussrechten des Beirats die gesetzlich vorgesehene Unabhängigkeit des Vorstands nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleistet ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und ist regelmäßig keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung. Das Rekursgericht hat die Unabhängigkeit des Vorstands als nicht ausreichend gewährleistet beurteilt; eine krasse Fehlbeurteilung liegt nicht vor, zumal die Einflussmöglichkeiten des Familienbeirats – dem in der OGH-Entscheidung vom , 6 Ob 139/13d, beurteilten Anlassfall vergleichbar – über eine bloße Kontroll- und Beratungsfunktion weit hinausreichen und dem Beirat einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung des Stiftungsvorstands verschaffen ( 6 Ob 230/13m).