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Update: Leerverkaufsverbot beendet
Wie in dieser Rubrik berichtet, hatte die FMA – wie auch einige weitere EU-Mitgliedstaaten – wegen der starken Kursschwankungen und der schwerwiegenden Marktverunsicherung iZm COVID-19 am per Verordnung BGBl II 2020/106 zeitlich befristet Leerverkäufe bestimmter Finanzinstrumente verboten und am per Verordnung BGBl II S. 1562020/157 in abgewandelter Form verlängert (vgl Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2020, 79 f). Das Verbot ist am um 24:00 Uhr ausgelaufen und wurde von der FMA (in Abstimmung mit fünf weiteren EU-Mitgliedstaaten) nicht mehr verlängert.