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SWK 33, 20. November 2014, Seite 1408

BAO-Update: Aktuelles auf einen Blick

Ergebnisunterlage BAO zum Salzburger Steuerdialog 2014

Christoph Ritz und Birgitt U. Koran

Das BMF-010103/0155-IV/4/02014, die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialoges 2014 im Bereich der Bundesabgabenordnung (in der Findok) veröffentlicht. Im folgenden BAO-Update werden 16 der 36 Fragen und Antworten dargestellt, bei den Überschriften ist in Klammern die Originalnummerierung angeführt.

1. Schenkungsanzeige – Zurückbehaltung von Erträgnissen (Frage 3)

§ 121a BAO.

1.1. Sachverhalt

A schenkt seinem Sohn eine vermietete Liegenschaft, behält sich aber die Hälfte der (jährlich ca. 80.000 Euro betragenden) Erträgnisse aus der Vermietung zurück.

1.2. Frage

Ist eine Anzeige der Schenkung vorzunehmen?

1.3. Antwort

Liegenschaften sind in § 121a Abs. 1 BAO nicht genannt. Die Schenkung einer Liegenschaft ist daher nicht anzeigepflichtig.

Die Zurückbehaltung eines Teiles der Erträgnisse, die aus der Vermietung der Liegenschaft resultieren, stellen – selbst bei Überschreiten der Wertgrenze von 50.000 Euro – keinen schenkungsmeldepflichtigen Vorgang dar, weil die Liegenschaft als Ganzes verschenkt wurde.

Auch eine Rückschenkung vom Sohn an den Vater liegt nicht vor, da der Vater sich ein Recht, das ihm vor der Schenkung der Liegenschaft zugestanden ist, teilweise zurückbehält.

2. Schenkungs...

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