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BAO-Update: Aktuelles auf einen Blick
Ergebnisunterlage BAO zum Salzburger Steuerdialog 2014
Das BMF-010103/0155-IV/4/02014, die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialoges 2014 im Bereich der Bundesabgabenordnung (in der Findok) veröffentlicht. Im folgenden BAO-Update werden 16 der 36 Fragen und Antworten dargestellt, bei den Überschriften ist in Klammern die Originalnummerierung angeführt.
1. Schenkungsanzeige – Zurückbehaltung von Erträgnissen (Frage 3)
1.1. Sachverhalt
A schenkt seinem Sohn eine vermietete Liegenschaft, behält sich aber die Hälfte der (jährlich ca. 80.000 Euro betragenden) Erträgnisse aus der Vermietung zurück.
1.2. Frage
Ist eine Anzeige der Schenkung vorzunehmen?
1.3. Antwort
Liegenschaften sind in § 121a Abs. 1 BAO nicht genannt. Die Schenkung einer Liegenschaft ist daher nicht anzeigepflichtig.
Die Zurückbehaltung eines Teiles der Erträgnisse, die aus der Vermietung der Liegenschaft resultieren, stellen – selbst bei Überschreiten der Wertgrenze von 50.000 Euro – keinen schenkungsmeldepflichtigen Vorgang dar, weil die Liegenschaft als Ganzes verschenkt wurde.
Auch eine Rückschenkung vom Sohn an den Vater liegt nicht vor, da der Vater sich ein Recht, das ihm vor der Schenkung der Liegenschaft zugestanden ist, teilweise zurückbehält.