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Einheitliches Gewerberegister im Frühjahr 2015
Am hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Bankwesengesetz geändert werden (Gewerbeinformationssystem Austria/GISA), beschlossen. Nach der geplanten Inbetriebnahme von GISA im Frühjahr 2015 soll jeder Unternehmer österreichweit eine elektronische Gewerbeanmeldung durchführen können, also nicht mehr persönlich zur Gewerbebehörde gehen müssen. Durch ein bundesweit einheitliches Verfahren sollen Gewerbeverfahren im Berufszugangsbereich zudem unabhängig von der einzelnen Bezirkshauptmannschaft oder dem einzelnen Magistrat gleich ablaufen. GISA soll zusätzlich zur bundeseinheitlichen Datenführung auch weitere E-Government-Funktionen anbieten, z. B. bei der Standortverlegung, der Geschäftsführerbestellung oder der Eröffnung von Betriebsstätten. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.