Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zurechnung von Wirtschaftsgütern bei Sale-and-lease-back-Verträgen
(B. R.) – Werden im Rahmen von Sale-and-lease-back-Verträgen schriftlich eine umfassende Gefahrenabwälzung auf den Leasingnehmer und mündlich ein Optionsrecht auf Erwerb von Leasinggütern um den Preis einer letzten Leasingrate vereinbart und spricht auch die Würdigung der Gesamtumstände dafür, dass der Leasingnehmer bereits mit der Belassung der Maschinen in seinem Betrieb deren wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne des § 24 Abs. 1 lit. d BAO geworden ist, sind die betreffenden Wirtschaftsgüter von vornherein dem Leasingnehmer zuzurechnen ( RV/5100818/2009; Revision nicht zugelassen).