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Nichtbefolgung eines Mängelbehebungsauftrags (§ 278 Abs. 1 BAO)
Hat der Beschwerdeführer einem Mängelbehebungsauftrag des Finanzamtes nicht entsprochen und wurde die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als zurückgenommen erklärt, so hat das Bundesfinanzgericht nach Stellung eines Vorlageantrags die Beschwerde mit Beschluss gemäß § 278 Abs. 1 lit. b BAO als zurückgenommen zu erklären ( RV/7102353/2014).