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SWK 32, 10. November 2014, Seite 1357

Gemeinsame Entrichtung von Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr bald (wieder) möglich

Entwurf zur Gerichtsgebühren-Novelle 2014 sieht Verwaltungserleichterung vor

(SWK) – Der am vom BMJ ausgesandte Begutachtungsentwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle [GGN] 2014), sieht u. a. eine Erleichterung im Bereich der Entrichtung der Grundbuchseintragungsgebühren vor: Die Voraussetzungen für eine gemeinsame Entrichtung der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr im Verordnungsweg sollen vorgesehen werden. Die Begutachtungsfrist ist am abgelaufen. Die Beschlussfassung im Ministerrat und im Plenum des Nationalrats bzw. Bundesrats ist noch für Herbst vorgesehen; die Gesetzwerdung und die Erlassung der betreffenden Verordnungen bleiben abzuwarten.

1. Derzeitige Rechtslage

Vor der Grundbuchsgebühren-Novelle, BGBl. I Nr. 1/2013, die am in Kraft getreten ist, konnten die Gerichtsgebühren für die Eintragung des Eigentumsrechts (Eintragungsgebühren) bei Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer gleichzeitig mit der Grunderwerbsteuer beim zuständigen Finanzamt entrichtet werden. Seit Inkrafttreten der damaligen Novelle kommt es zu einem Auseinanderfallen der Bemessungsgrundlagen für Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren: Die gemeinsame Entrichtung d...

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