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SWK 30, 20. Oktober 2014, Seite 1311

KSt: verdeckte Sacheinlage

Führt der Gesellschafter der Gesellschaft Vermögen zu, kann die Leistung des Gesellschafters – wenn klare schuldrechtliche Beziehungen fehlen – als Einlage zu werten sein. Verdeckte Sacheinlagen können auch durch nicht fremdübliche Rechtsgeschäfte verwirklicht werden. – (§ 8 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2011/15/0120)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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