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Lebensversicherungsprämien als Betriebsausgaben? (§ 4 Abs. 4 EStG)
Steht fest, dass die Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung nicht für eine konkret bestehende betriebliche Verbindlichkeit abgetreten wurden, können die Lebensversicherungsprämien nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die bloße Möglichkeit, dass eine Überziehung der betrieblichen Girokonten durch Investitionen jederzeit möglich wäre („Kontokorrentkredit“), reicht nicht aus, um Lebensversicherungsprämien zu Betriebsausgaben zu machen ( RV/3100160/2012).