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Nachweis der Vermietungsabsicht (§ 2 EStG)
Der Beweis der Vermietungsabsicht erfolgte durch schriftlichen Maklerauftrag, auch wenn die Betätigung im nächsten Jahr mangels erfolgreicher Mieterfindung beendet wurde. Der Beweis der Vermietungsabsicht ergibt sich neben dem schriftlichen Maklerauftrag auch daraus, dass der Beschwerdeführer die Finanzierung seines neuen Familienwohnsitzes auch mit den angepeilten Mieterlösen finanzierten wollte ( RV/7103981/2009).