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EuGH kippt deutsche Pauschalbesteuerung intransparenter Investmentfonds
Der EuGH hat die deutsche Pauschalbesteuerung von Gewinnen aus sog. intransparenten ausländischen Investmentfonds für unzulässig erklärt. Steuerzahler müssen die Möglichkeit haben, mit Unterlagen oder Informationen die tatsächliche Höhe ihrer Einkünfte nachzuweisen. Das Finanzamt schätzte die Erträge der Kläger im Ausgangsverfahren auf über 246.000 Euro; diese hatten demgegenüber erklärt, nur rund 71.000 Euro eingenommen zu haben, und wollten dies mit Belegen sowie Informationen aus der Börsenzeitung zur Entwicklung der Fonds untermauern. Laut EuGH dürfen Steuerzahler solch einen Nachweis zu ihren Einnahmen führen, weil deutsche Anleger ansonsten davon abgehalten würden, Anteile an einem ausländischen Investmentfonds zu zeichnen (, van Caster und van Caster).