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SWK 29, 10. Oktober 2014, Seite 1254

Ermittlung des Grenzbetrags für den Alleinverdienerabsetzbetrag

Für die Ermittlung des für den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) relevanten Grenzbetrags von 6.000 Euro sind bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die gemäß § 67 EStG mit festen Steuersätzen zu versteuernden sonstigen Bezüge einzubeziehen. Da im konkreten Fall der für die Berücksichtigung des AVAB maßgebliche Grenzbetrag der Einkünfte über dem maßgeblichen Grenzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 EStG lag, stand dem Beschwerdeführer der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu ( RV/7101915/2014; Revision nicht zugelassen).

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