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SWK 28, 1. Oktober 2014, Seite 1227

Pflichtteilsergänzungszahlung durch eine Privatstiftung

Die Zahlung durch eine Privatstiftung zur Deckung eines Pflichtteilfehlbetrags (§ 951 ABGB) ist keine Zuwendung an den Pflichtteilsberechtigten (§ 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988). Sie basiert nicht auf stiftungsrechtlichen Grundlagen, sondern ausschließlich auf § 951 ABGB und besteht unabhängig von der Stellung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber der Privatstiftung ( RV/6100270/2013; Revision zulässig; siehe auch RV/6100579/2008; Revision nicht zugelassen, außerordentliche Revision anhängig).

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