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Pflichtteilsergänzungszahlung durch eine Privatstiftung
Die Zahlung durch eine Privatstiftung zur Deckung eines Pflichtteilfehlbetrags (§ 951 ABGB) ist keine Zuwendung an den Pflichtteilsberechtigten (§ 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988). Sie basiert nicht auf stiftungsrechtlichen Grundlagen, sondern ausschließlich auf § 951 ABGB und besteht unabhängig von der Stellung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber der Privatstiftung ( RV/6100270/2013; Revision zulässig; siehe auch RV/6100579/2008; Revision nicht zugelassen, außerordentliche Revision anhängig).