Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ist die Versagung des Pendlerpauschales bei Ansatz eines PKW-Sachbezugs tatsächlich verfassungskonform?
BFG bestätigt gesetzliche Regelung – und lässt Zweifelsfragen offen
Seit ist bei Nutzung eines Firmen-PKW für private Zwecke kein Pendlerpauschale mehr zulässig. In der Literatur wurde die Verfassungskonformität dieser Bestimmung bezweifelt. Das BFG hatte sich im Erkenntnis vom , RV/5100744/2014, mit einem solchen Fall auseinanderzusetzen und teilte diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Im folgenden Beitrag soll einerseits die Begründung des BFG analysiert, andererseits versucht werden, eine sachgerechte Lösung zu skizzieren.
1. Der Sachverhalt
Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für das gesamte Jahr 2013 Pendlerpauschale und Pendlereuro trotz Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen PKW zur Privatnutzung. Dieser Antrag steht im Widerspruch zum Gesetz; demnach konnte ihm aufgrund des verfassungsrechtlichen Legalitätsprinzips von der Behörde nicht stattgegeben werden.
2. Die Beschwerde
Gegen die ablehnende Erledigung wurde Beschwerde eingelegt und wie folgt begründet: Eine Versagung des Pendlerpauschales wäre nur dann verfassungskonform, wenn eine Kürzung des Sachbezugswerts erfolgt, da der anzusetzende Sachbezug von 1,5 % der Anschaffungskosten auch Privatfahrten und somit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits...